Kursnummer | 601 |
Dozentin |
Siglinde Czenkusch
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erster Termin | Dienstag, 25.02.2025 09:00–16:00 Uhr |
letzter Termin | Mittwoch, 10.12.2025 09:00–16:00 Uhr |
Gebühr | 1.250,00 EUR |
Ort |
Kreisvolkshochschule
Online-Kurs
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Pädagogische Basisqualifizierung im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
Diese Basisqualifikation ist für bestimmte Berufsgruppen die Voraussetzung für eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung.
Pluralität, Heterogenität sowie die zunehmende Zeit, die Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder verbringen, erfordern auch eine Veränderung der Zusammensetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um vielfältige Erfahrungen zu ermöglichen. Multiprofessionelle Teams sind notwendig, weil Kinder für ihre individuelle und ganzheitliche Entwicklung unterschiedliche Kompetenzen brauchen. Der Zugang zu Eltern mit ganz unterschiedlichen
Bildungsbiografien und soziokulturellen Hintergründen wird in einem Team mit ebenfalls verschiedenen Bildungsprofilen erleichtert.
Dennoch sind ein pädagogisches Grundverständnis sowie Kenntnisse der Strukturen und Besonderheiten der Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderlich.
Ziele der Qualifizierung sind:
• zentrale Grundlagen der pädagogischen Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder kennen zu lernen,
• die eigene Rolle und das eigene professionelle Selbstverständnis im Team zu
reflektieren und zu entwickeln,
• Grundkenntnisse pädagogischen Handelns zu erwerben,
• für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, der Arbeit im Team sowie Kooperationen mit anderen Einrichtungen im Sozialraum zu sensibilisieren,
• Grundlagen im Bereich SGB VIII und der landesrechtlichen Regelungen für
Tageseinrichtungen für Kinder zu vermitteln.
Übergangsregelung:
Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung in einer
Tageseinrichtung für Kinder eine Tätigkeit innehaben, können auch ohne Erfüllung der in dieser Vereinbarung bestimmten Voraussetzungen ihre bisherige Tätigkeit in dieser Kindertageseinrichtung beibehalten. Dennoch werden auch für diese Kräfte Kenntnisse der Inhalte dieses Curriculums empfohlen.
Lernkonzept:
Grundlage ist ein handlungsorientiertes Lernverständnis, das an den Erfahrungen und dem Wissenstand der Teilnehmenden ansetzt. Die wesentlichen Lernformen sind
• Training zur Persönlichkeitsentwicklung,
• Erfahrungsaustausch in Kleingruppen und
• Wissensvermittlung im Wechsel von Plenum, Kleingruppen und Einzelarbeit.
Zeitumfang
Die Basisqualifizierung umfasst 20 Tage à 8 Unterrichtseinheiten in Blöcken von jeweils 2 Tagen.
Erstes und letztes Modul sind in Präsenz geplant - weitere Module ONLINE
Inhalte
1. Modul: Grundlagen der rheinland-pfälzischer Tageseinrichtungen für Kinder
• Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbes. SGB VIII,
Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG), Aufsichtspflicht),
• Kenntnisse der Strukturen und Aufgaben der Beteiligten (Ministerium,
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Trägerorganisationen,
Jugendamt, Fachberatung etc.),
• Kenntnisse der pädagogischen Grundlagen (Bildungs- und
Erziehungsempfehlungen, Qualitätsempfehlungen, pädagogische Konzeption).
2. Modul: Entwicklung eines pädagogischen Selbstverständnisses
• eigene berufliche Motivation sowie Reflexion über die berufliche Identität und die eigene Professionalisierung,
• Bild vom Kind als Ausgangspunkt für pädagogisches Handeln,
• Reflexion der eigenen Rolle im pädagogischen Handeln,
• biografische Reflexion,
• Bedeutung der vorbereiteten Umgebung für das pädagogische Handeln.
3. Modul: Psychologische und pädagogische Grundlagen
• Entwicklungspsychologie der Kindheit: sozial-emotionale, sinnliche, kognitive, sprachkommunikative, motorische Entwicklung,
• Transitionen (alle Übergänge im Kita-Alltag),
• besonders Sensibilisierung für Eingewöhnungssituationen und Kenntnisse von Eingewöhnungstheorien und –konzepten,
• Bildung in Alltagssituationen, Aktivitäten in den verschiedenen
Bildungsbereichen als Bestandteil einer ganzheitlichen Bildung, Bedeutung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung,
• Bedeutung des Spiels,
• kindliches Lernen,
• Inklusion, Umgang mit Diversität, Wahrnehmung von Lebenswelten,
• Arbeit mit Kindern mit herausforderndem Verhalten,
• Beobachtung und Dokumentation als Grundlage für pädagogisches Handeln.
4. Modul: Kooperationen und Vernetzung
• Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten,
• Arbeiten im Team,
• Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen.
Anerkennung bereits absolvierter Qualifizierungen:
Anerkannt werden vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung absolvierte pädagogische Basisqualifizierungen oder Fort- und Weiterbildungen mit äquivalenten Inhalten. Es besteht die Möglichkeit noch fehlende Qualifizierungsinhalte und als einzelne Module zu ergänzen. Der Träger stellt sicher, dass alle Inhalte gemäß der Rahmenvereinbarung absolviert und nachgewiesen werden.
*Die pädagogische Basisqualifizierung kann nur von denjenigen durchlaufen werden, die von ihrer Qualifikation bereits von der Fachkräftevereinbarung zugelassen sind. Das heißt, sie gilt für festgelegte Berufsgruppen, die bisher wenig Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. (Dazu gehören: Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse, Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Absolventinnen und Absolventen einschlägiger psychologischer Studiengängen an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse, Lehrkräfte aller Schularten nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschulen oder Fachschulen Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und vergleichbare Abschlüsse.)
Eine Ausnahme bilden profilergänzende Kräfte, die:
entweder eine Zustimmung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung vorweisen können, dass sie die Anforderungen als profilergänzende Kraft erfüllen
oder bereits in einer Kindertageseinrichtung angestellt sind, wobei die Person keine Vertretungs- oder Hauswirtschaftskraft sein darf.
Referentin:
Siglinde Czenkusch, Erzieherin, Logopädin, freiberufliche Dozentin im Bildungsbereich
www.MutZurSprache.com
Fortbildungsgebühr ist gestaffelt
1200 € ab 12 Teilnehmer*innen
1400 € ab 10 Teilnehmer*innen
1700 € bei 8 Teilnehmer*innen
# | Datum | Ort |
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1. | Di., 25.02.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
2. | Do., 27.02.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
3. | Mi., 19.03.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
4. | Do., 20.03.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
5. | Do., 10.04.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
6. | Mi., 14.05.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
7. | Do., 15.05.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
8. | Mi., 11.06.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
9. | Do., 12.06.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
10. | Di., 01.07.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
11. | Mi., 02.07.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
12. | Mi., 10.09.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
13. | Do., 11.09.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
14. | Mi., 01.10.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
15. | Do., 02.10.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
16. | Mi., 29.10.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
17. | Do., 30.10.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
18. | Mi., 12.11.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
19. | Do., 13.11.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |
20. | Mi., 10.12.2025 09:00–16:00 Uhr | Kreisvolkshochschule |