Die Bildungsprämie ist ein Förderinstrument, die das lebenslange Lernen und die Bereitschaft des Einzelnen für Weiterbildung unterstützen soll. Damit wird die private Investition in die eigene erfolgreiche Berufsbiographie gefördert. Um sie zu bekommen, traten zum 1. Juli 2017 neue Förderrichtlinien in Kraft, die den Zugang erleichtern sollen.
Folgende Fördervoraussetzungen gelten für den Erhalt der Bildungsprämie:
Das Einkommen ist über einen aktuellen Einkommenssteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr) nachzuweisen. Alternativ reicht auch die Vorlage der Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist grundsätzlich eine persönliche Beratung bei einer zugelassenen Bildungsprämienberatungsstelle.
Der Prämiengutschein hat einen Maximalwert von 500 €. Um diesen Betrag geltend machen zu können, muss der Einzelne für eine Weiterbildung selbst ebenfalls 500 € einbringen, d.h. der maximale Förderanteil liegt bei 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Alternativ, bzw. ergänzend zum Bildungsprämie gibt es noch das "Weiterbildungssparen". Hier kann vertragsunschädlich aus Verträgen der Vermögensbildung eine vorzeitig eine Geldsumme aus dem angesparten Guthaben entnommen werden, um den Anteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung finanzieren zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich ein entsprechendes Ansparguthaben.
Voraussetzung für den Erhalt ist die persönliche Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle. Seit dem 1. Juli 2014 ist die Kreisvolkshochschule Altenkirchen wieder als Prämienberatungsstelle berechtigt, Prämienberatungen anzubieten und kann auch wieder Prämiengutscheine ausstellen.
Wir bieten nach vorheriger telefonischer Absprache Beratungen in Altenkirchen an.
Die aktuelle Förderperiode startete am 1. Juli 2014 und läuft bis zum 31. Dezember 2021.