QualiScheck

Was nützt mir der QualiScheck? 

Der QualiScheck unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Mit Ihrem QualiScheck erhalten Sie einmal pro Jahr 50% der Ihnen entstandenen Weiterbildungskosten. Die Kostenerstattung beträgt pro Weiterbildung maximal 500 €.


Wer kann einen QualiScheck erhalten?

Der QualiScheck richtet sich an abhängig Beschäftigte. 
 
Gefördert werden in Rheinland-Pfalz:

  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 €, bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten
  • Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 20.000 €, bzw.40.000 € bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer).

 
Alle Antragstellenden mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und wenn die Anmeldung zur Weiterbildung noch nicht erfolgt ist.


Welche Weiterbildungen werden gefördert und welche Weiterbildungen sind  von der Förderung ausgeschlossen?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, und Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie, nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium), dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen.

Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen: 

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 €betragen
  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits angemeldet hat 
  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Welche Weiterbildungskosten werden erstattet?

Erstattungsfähig sind 50% der Kosten der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme je Teilnehmenden, maximal 500 € pro Teilnehmenden und Kalenderjahr. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Wie beantrage ich den QualiScheck?

Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite 

ESF-Förderung 2014-2020

aus (empfohlen) oder drucken Sie das Formular und füllen es von Hand aus. Alternativ können Sie die kostenfreie QualiScheck-Beratungshotline 0800/5888432 anrufen und um die Zusendung eines Antrages bitten.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um zu vermeiden, dass Sie den QualiScheck erst erhalten, wenn eine Weiterbildung bereits belegt ist oder schon begonnen hat. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor dem Beginn der Maßnahme bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst zu einer Weiterbildung anmelden können, nachdem Sie den QualiScheck bekommen haben! 

Alle Infos finden Sie im Internet auf der Seite:
ESF-Förderung 2014-2020 Qualischeck


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